Vorbereitung auf Ausbildung und weiterführende Schulen
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor.
Die Voraussetzungen für den Besuch des BVJ sind die Schulpflicht, ein mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus, Förderschule Lernen) und dass man aus unterschiedlichen Gründen kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis hat und nicht an einer Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit teilnimmt.
Das Ziel dieses einjährigen Bildungsganges ist die Vermittlung der Berufsreife („Hauptschulabschuss“) in Verbindung mit einer Lern- und Lebensbegleitung der jungen Menschen im beruflichen und persönlichen Bereich.
Durch dieses Angebot erhalten die Jugendlichen eine Orientierung über verschiedene berufliche Schwerpunkte, um ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und ihre Chancen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.
Berufsvorbereitungsjahr
Die DRS bietet die fachlichen Schwerpunkte Körperpflege und Nahrung an.
Wichtiger Hinweis:
Wir dürfen ausschließlich Schüler:innen aus dem Kreis Neuwied aufnehmen. Bewerber:innen aus anderen Kreisen wenden sich bitte an die entsprechenden zugeordneten Berufsbildenden Schulen.
Eingangsvoraussetzung:
In das BVJ wird aufgenommen, wer eine allgemeinbildende Schule nach mindestens neun besuchten Schuljahren ohne die Qualifikation der Berufsreife verlässt, nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis steht, die zwölfjährige Pflicht zum Schulbesuch noch nicht erfüllt hat und nicht vom Schulbesuch nach § 60 des Schulgesetzes befreit ist.
Anmeldeschluss:
Der Aufnahmeantrag für das Berufsvorbereitungsjahr sollte möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres mit den geforderten Nachweisen (HS-Zeugnis) bei uns eingegangen sein. Nachweise, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden können, müssen spätestens bis zum Schuljahresbeginn beigebracht werden.
Dauer:
Ein Schuljahr in Vollzeitschulform
Abschlüsse:
- Das BVJ kann mit dem nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss) abgeschlossen werden
- die Qualifikation zur BF I, nur mit Erwerb der Berufsreife


